Die Hochwasserrisikobewertungskarten (HWRBK) zeigen die Risiken durch Flusshochwasser für Objekte und Landnutzungen aus der Hochwasserrisikokarte bzw. aus dem Hochwasserrisikosteckbrief vereinfachend eingeordnet in drei Risikostufen für die vier Schutzgüter: menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Dargestellt sind:
| Schutzgut Menschliche Gesundheit | Siedlungsgebiete und Verkehrsflächen |
| Schutzgut Wirtschaftliche Tätigkeiten | Industrie- und Gewerbegebiete |
| Schutzgut Umwelt | IE-Anlagenstandorte / Seveso III-Betriebsbereiche (Angaben zu Anlagen bzw. zu Betrieben, die bei einer Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können), Natura2000-Gebiete, Wasserschutzgebiete sowie EU-Badestellen |
| Schutzgut Kulturerbe | relevante Kulturgüter als gefährdete Objekte |
In den Risikobewertungskarten werden die Risiken aufgezeigt, die für die vier Schutzgüter bei einem Extremhochwasser (HQExtrem) bestehen. Sie werden vereinfachend in drei Risikostufen eingeordnet (geringes, mittleres und großes Risiko). Die Anschlaglinien der maximalen Ausbreitungen bei einem zehnjährlichen (HQ10) und einem hundertjährlichen (HQ100) Hochwasser sind ebenfalls dargestellt. Flächen, bei denen keines der Schutzgüter explizit betroffen ist und daher die Risiken gering sind, werden als "weitere überflutete Flächen" dargestellt. Dazu gehören beispielsweise landwirtschaftliche Flächen und Wälder. Unter "zur Zeit nicht bewertbare Risiken" werden Flächen dargestellt, die im Rahmen der Gefahrenkartierung nicht berechnet werden können, auf denen aber in der Vergangenheit Hochwasser entstanden sind. So können zum Beispiel auch Risiken durch Hangwasser und Kanalentlastungen berücksichtigt werden.
Folgende Kriterien werden zur Bewertung des Risikos verwendet:
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