FFH-Mähwiesen werden in Erfassungseinheiten entweder als FFH-Lebensraumtypen 6510 (magere Flachlandmähwiesen) oder 6520 (Bergmähwiesen) innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten kartiert. Das Thema umreißt damit die aktuelle Förderkulisse nach FAKT B 5, Extensive Nutzung von FFH-Mähwiesen.

Der Datenbestand setzt sich aus verschiedenen Kartierungen seit ca. 2003 zusammen.

Seit 01.03.2022 gehören die blütenreichen Mähwiesen auch zu den geschützten Biotopen.

Die Kulisse wird i.d.R. gegen Jahresende aktualisiert. Die Daten zur Aktualisierung stammen beispielsweise aus Kartierungen im Rahmen der Managementplanerstellung für FFH-Gebiete oder aus der Offenland-Biotopkartierung. Eine aktuelle Übersicht der bislang kartierten Stadt- und Landkreise finden Sie auf der Webseite der LUBW zum Thema Ergebnisse der Offenland-Biotopkartierung.

Jeweils im November werden von der LUBW die Abgrenzungen der FFH-Mähwiesen für die landwirtschaftlichen Geoinformationssysteme GISELa und FIONA an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) weitergeleitet.

Die aktuellen Mähwiesendaten aus der Offenland-Biotopkartierung stehen immer erst im Folgejahr ab November zur Verfügung.

Anregungen und Fragen zu den FFH-Mähwiesen senden Sie bitte an: maehwiesen@lubw.bwl.de

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseite der LUBW zum Thema FFH-Richtlinie.